Barrierefrei nach BITV 2.0

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) legt verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, mobile Anwendungen und digitalen Dokumenten öffentlicher Stellen in Deutschland fest. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Ihre Vorteile durch die Einhaltung der BITV 2.0

Inklusion

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen Realität ist.

Rechtliche Risiken minimieren

Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken

Markenimage verbessern

Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.

BITV 2.0 – Bereit für Barrierefreiheit?

Was ist die BITV 2.0?

Die erste Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde 2002 auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeführt und legte erstmals verbindliche Standards für barrierefreie Informationstechnik im Bund fest. 

Mit der BITV 2.0 (in Kraft seit 2011) wurden die Regelungen erweitert und an internationale Richtlinien angepasst – insbesondere an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, aktuell Version 2.2) sowie die europäische Norm EN 301 549 (europaweit gültiger Standard für barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen). Seitdem gelten die Anforderungen nicht nur für klassische Webseiten und Intranetauftritte, sondern auch für Apps für Smartphones oder Tablets, mobile Anwendungen, elektronische Verwaltungsabläufe und bereitgestellte Dokumente wie PDFs. Die BITV 2.0 gilt bundesweit verbindlich für öffentliche Stellen.

Für wen gilt die BITV 2.0? 

Die barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt bundesweit verbindlich für: 

  • Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen 

  • Öffentlich finanzierte Einrichtungen wie Hochschulen, Bibliotheken oder Museen 

  • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit ihren Webseiten, Webanwendungen und digitalen Medien 

  • Private Unternehmen – wenn sie im Auftrag öffentlicher Stellen oder aufgrund von Vorschriften zur Barrierefreiheit digitale Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen

Die BITV gilt für eine Vielzahl digitaler Ressourcen und Dienste, darunter:

  • Websites und Intranets

  • Mobile Anwendungen

  • Digitale Dokumente (PDFs, Formulare, Berichte)

  • Online-Bewerbungs- und Buchungssysteme

  • Digitale Medien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

  • E-Learning-Plattformen in öffentlichen Einrichtungen

Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Websites und Internetauftritte, sondern auch mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe sowie digitale Dokumente wie PDFs und Formulare. Weitere betroffene digitale Ressourcen sind Online-Bewerbungs- und Buchungssysteme, E-Learning-Plattformen sowie digitale Medien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. 

Neben der bundesweiten BITV 2.0 gibt es landesspezifische Regelungen, die ergänzend gelten. In Hamburg regelt die HmbBITVO (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) die Barrierefreiheit von Websites, Portalen, digitalen Formularen und Web-Anwendungen der Hamburger Verwaltung. Auch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz legt Pflichten für Verwaltungen des Landes und Landesbedienstete fest, z. B. zur Bereitstellung barrierefreier Dokumente, grafischer Oberflächen und IT-Systeme, sodass digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen zugänglich sind. 

Die Einhaltung wird durch definierte Testverfahren wie den anerkannten BITV-Test überprüft. Auch für Software gibt es Prüfungen nach den Kriterien der BITV. Öffentliche Stellen erhalten dabei einen Prüfbericht, der den Grad ihrer digitalen Konformität dokumentiert und als Grundlage für die Barrierefreiheitserklärung dient. 

Indirekte Auswirkungen auf private Unternehmen 

Die meisten privaten Unternehmen sind nicht direkt an die BITV gebunden, es sei denn, sie erfüllen die oben genannten Kriterien. Sie können jedoch indirekt betroffen sein, beispielsweise wenn sie mit Kunden aus dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten oder an Ausschreibungen teilnehmen, die barrierefreie digitale Lösungen erfordern. Die freiwillige Anpassung an die BITV-Standards wird als bewährte Praxis dringend empfohlen, insbesondere im Hinblick auf die umfassenderen Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA).

  • Dienstleister für Software, Websites oder Apps müssen BITV-2.0-konforme Lösungen liefern, wenn sie für öffentliche Auftraggeber tätig sind. 

  • Bei Ausschreibungen öffentlicher Stellen wird die Einhaltung der Barrierefreiheits-Standards regelmäßig vorausgesetzt. 

  • Mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, werden zudem zahlreiche private Anbieter (z. B. Banken, Ticket-Systeme, Online-Shops) verpflichtet, digitale Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. 

Ausnahmen 

Nicht alle Webinhalte müssen zwingend barrierefrei sein. Ausgenommen sind unter anderem: 

  • Zeitlich begrenzte Live-Übertragungen 

  • Archiv-Inhalte, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden 

  • Bestimmte Dateiformate oder Inhalte Dritter, auf die öffentliche Stellen keinen Einfluss haben 

Dennoch gilt der Grundsatz, das höchste Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. Das bedeutet, dass digitale Angebote so gestaltet werden sollen, dass sie für möglichst alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit komplexen oder seltenen Beeinträchtigungen, und bestehende Barrieren soweit wie möglich minimiert werden. 

Warum die BITV 2.0 wichtig ist 

Die Verordnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein Treiber für digitale Inklusion und Benutzerfreundlichkeit. Unternehmen und öffentliche Stellen, die Barrierefreiheit frühzeitig umsetzen, 

  • machen ihre digitalen Angebote für Millionen Menschen mit Behinderungen zugänglich, 

  • verbessern die Nutzererfahrung für alle, 

  • stärken ihr Image als verantwortungsbewusste Organisation und 

  • sichern sich Wettbewerbsvorteile, da Barrierefreiheit zunehmend zum Marktstandard wird. 

Durch barrierefreie Kommunikation und Informationsbereitstellung verbessern öffentliche Stellen und Unternehmen ihren Kundenservice und die Zugänglichkeit von Rechtsinformationen und anderen Informationsquellen für alle Nutzer*innen. 

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Ein zentrales Element der BITV 2.0 ist die Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen müssen eine leicht auffindbare Erklärung veröffentlichen, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dokumentiert. Sie enthält Angaben zu umgesetzten Standards, bekannten Barrieren und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer*innen. Die Erklärung ist mindestens einmal jährlich zu aktualisieren und sorgt für Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. 

Warum sollte ich die BITV befolgen?

Die Einhaltung der BITV 2.0 ist für öffentliche Stellen in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Dazu zählen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich finanzierte Einrichtungen wie Hochschulen, Bibliotheken oder Museen. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Die Einhaltung der BITV 2.0 wird von der zuständigen Überwachungsstelle geprüft.  

Seit dem 28. Juni 2025 sind bestimmte private Anbieter – z. B. Banken, Ticket-Systeme oder Online-Shops – im Rahmen des Barrierefreiheitsstärungsgesetzes (BFSG) verpflichtet, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Zuvor galt die BITV für private Unternehmen nur indirekt, etwa wenn sie im Auftrag öffentlicher Stellen tätig waren oder an öffentlichen Ausschreibungen teilnahmen. Nun schreibt das BFSG erstmals direkt vor, dass auch private Anbieter bestimmte Barrierefreiheitsstandards einhalten müssen. 

Doch auch für Unternehmen, die (noch) nicht direkt verpflichtet sind, lohnt es sich, Barrierefreiheit umzusetzen: 

  • Sie verbessern die Usability für alle Nutzer, was zu höherer Zufriedenheit und Kundenloyalität führt. 

  • Sie vermeiden rechtliche Risiken und teure Nachrüstungen in letzter Minute. 

  • Sie zeigen Ihr Engagement für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion – ein starkes Signal für Mitarbeitende, Partner und Kunden. 

  • Sie positionieren sich als zukunftsfähig, da Barrierefreiheit zunehmend Marktstandard wird. 

Kurz gesagt: Auch wenn die BITV 2.0 nicht für jedes Unternehmen heute schon verbindlich ist, ist die Umsetzung kein reines Pflichtthema, sondern ein strategischer Vorteil und ein klares Bekenntnis zu digitaler Verantwortung. 

Bis wann muss ich die BITV umsetzen?

Wenn Sie eine öffentliche Einrichtung in Deutschland sind, ist die BITV-Konformität bereits für Ihre Websites und mobilen Anwendungen vorgeschrieben. Bundesbehörden müssen diese Standards seit 2019 erfüllen, und die Fristen auf Landesebene variieren, sind aber weitgehend in Kraft.

Für private Unternehmen gilt die BITV nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei der Bereitstellung digitaler Dienste für die Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) am 28. Juni 2025 unterliegen nun mehr Dienste des privaten Sektors ähnlichen Barrierefreiheitsanforderungen – eine frühzeitige Einhaltung der BITV ist daher eine kluge Entscheidung.

Wenn Sie jetzt handeln, können Sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, Risiken vermeiden und Barrierefreiheit frühzeitig in Ihre digitale Strategie integrieren.

Worauf muss ich bei der BITV im Kontext der WCAG achten?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Standards, die festlegen, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Gemäß des EAA ist die Einhaltung der WCAG 2.2 Stufe AA eine Kernanforderung. 

Die WCAG 2.2 basieren auf vier Grundprinzipien: 

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von den Benutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videoinhalte und die Gewährleistung, dass Inhalte anpassbar und visuell unterscheidbar sind (z. B. durch starken Farbkontrast). 

  • Bedienbarkeit: Alle grafischen Programmoberflächen, Web-Oberflächen und Nutzerschnittstellen müssen so gestaltet sein, dass sie mit Tastatur, Maus oder anderen Eingabemethoden bedienbar sind. Dies schließt Benutzermenüs und Formulare ein. Schnittstellen sollten blinkende Elemente vermeiden, die Anfälle auslösen können, und den Nutzenden die Navigation erleichtern. 

  • Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und vorhersehbar sein. Dazu gehören die Verwendung einfacher Sprache, die korrekte Beschriftung von Formularfeldern und die Sicherstellung, dass sich Seiten auf der gesamten Website einheitlich verhalten. 

  • Robustheit: Inhalte müssen auch bei technologischen Weiterentwicklungen barrierefrei bleiben. Das bedeutet, dass die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Assistive-Technologien wie Bildschirmleseprogrammen, Braillezeilen, Spracherkennung und anderen Hilfsmitteln gewährleistet sein muss. 

Spezifische Anforderungen können laut EAA je nach Produkt oder Dienstleistung variieren. 

Wie unterstützt Eye-Able® mich bei der Erfüllung des BITVs? 

Eye-Able® hilft Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung des BITVs durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen. Unsere Softwaretools verbessern die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzer durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549

Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit Sie die Anforderungen des EAA schnell und effektiv erfüllen können. So verwandeln Sie die gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance

Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able® Ihre langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für Ihre Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen Vertrauen, erreichen mehr Menschen und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge. Wir sind für Sie da. 

BITV in wenigen Minuten verstehen

Was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft und warum es wichtig ist, erfahren Sie in unserem kurzen Erklärvideo.

Eye-Able® hilft Ihnen bei Gesetzeskonformität

Kontinuierliche Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.