Sind Sie bereit für das EAA ?

Die Zukunft wird barrierefrei - und zwar per Gesetz! Der EAA verlangt von Unternehmen, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und Gleichberechtigung zu fördern. Wie Sie das schaffen können? Mit den Softwarelösungen von Eye-Able®.

Ihre Vorteile durch die Umsetzung des EAA

Inklusion

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen Realität ist.

Rechtliche Risiken minimieren

Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken

Markenimage verbessern

Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.

European Accessibility Act - Bereit für Barrierefreiheit?

Was ist der EAA und warum ist er für Ihr Unternehmen wichtig? 

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) legt spezifische Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit fest. Dazu gehören die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen

Digitale Inhalte sind unter anderem Websites, mobile Apps, Texte, Bilder, Videos oder PDFs – also all das, womit Nutzer und Nutzerinnen täglich online interagieren. 

Das Gesetz verpflichtet öffentliche und viele private Unternehmen, die digitale Dienste oder Produkte für Verbraucher anbieten, dazu, klare Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen. Dazu gehören die WCAG 2.2 Level AA-Richtlinien und die EN 301 549-Norm für die Barrierefreiheit von ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien). 

Diese Richtlinie zielt darauf ab, wichtige digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen und die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu stärken. 

Warum das wichtig ist: 

Der EAA ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Er spiegelt einen allgemeinen Trend zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Benutzerfreundlichkeit für alle wider. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren nicht nur Risiken, sondern 

  • machen ihre digitalen Dienste für Millionen von Menschen mit Behinderungen zugänglich 

  • verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle 

  • stärken ihre Marke durch ihr sichtbares Engagement für Inklusion 

  • sichern ihre Dienste für die Zukunft, da Barrierefreiheit zum Standard wird 

Kurz gesagt: Beim EAA geht es nicht nur um Vorgaben. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gleichberechtigung – und ein strategischer Vorteil für Unternehmen, denen langfristiges Vertrauen und Relevanz für ihre Nutzer und Nutzerinnen wichtig sind.

EAA, BFSG und BITV 2.0 – drei Gesetze, ein Ziel: Digitale Barrierefreiheit 

Digitale Barrierefreiheit wird in Europa auf verschiedenen Ebenen geregelt

  • European Accessibility Act (EAA) 
    → EU-weite Richtlinie, die Mindeststandards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen vorgibt. 
    Beispiel: Ein Streaming-Dienst in der EU muss sicherstellen, dass seine App für Screenreader zugänglich ist. 

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 
    → Nationale Umsetzung des EAA in Deutschland, gültig für viele private Unternehmen. 
    Beispiel: Ein Online-Shop mit Sitz in Deutschland muss seine Plattform so anpassen, dass Nutzer und Nutzerinnen mit Behinderungen den Kaufprozess ohne Hindernisse abschließen können. 

  • BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 
    → Gilt für öffentliche Stellen in Deutschland (z. B. Behörden-Websites, Hochschulen, Kommunen). Sie setzt die EU-Webrichtlinie (2016/2102) um. 
    Beispiel: Eine städtische Website muss Kontraste, Navigation per Tastatur oder Maus, Vorlesefunktionen für Bildschirmleseprogramme und die korrekte Beschriftung von Bedienelementen sicherstellen, um die Interaktion für alle zu ermöglichen. 

In Kombination sorgen diese Vorgaben dafür, dass sowohl der öffentliche als auch der private Sektor digitale Barrierefreiheit gewährleisten – von der Behörden-Website bis zum E-Commerce-Shop. 

Warum sollte ich den EAA umsetzen?

Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit – sie ist auch ein strategischer Vorteil. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU barrierefrei sein. Dazu gehören unter anderem Websites, mobile Apps, E-Commerce-Plattformen, SB-Terminals, Bankdienstleistungen und vieles mehr. Eine Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern, eingeschränktem Marktzugang und Reputationsschäden führen. 

Die Sicherstellung barrierefreier Informationen ermöglicht Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Dienstleistungen und stärkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen. 

Durch barrierefreie digitale Inhalte erreichen Sie über 80 Millionen Menschen in der EU mit Behinderungen, erweitern Ihr Marktpotenzial und zeigen ein klares Bekenntnis zu Chancengleichheit und Inklusion. Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle – was sich positiv auf die Kundenzufriedenheit und -bindung auswirkt. 

Wer jetzt handelt, kann vorausschauend planen, ineffiziente Ad-hoc-Lösungen vermeiden und Barrierefreiheit strategisch und nachhaltig in seine digitalen Prozesse integrieren. So positionieren Sie Ihr Unternehmen als verantwortungsbewusst, zukunftsorientiert und bereit für eine inklusivere Zukunft.

Bis wann muss ich den EAA umsetzen?

Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle auf den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen die festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. 

Warten ist keine Option – je später Barrierefreiheit eingeplant wird, desto aufwendiger wird die Umsetzung. 

Jetzt zu handeln bedeutet: rechtzeitig prüfen, planbar anpassen und Schritt für Schritt gesetzeskonform werden 

Frühzeitige Umsetzung sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern verbessert auch die Qualität digitaler Angebote – und das Nutzungserlebnis für alle. 

Wen betrifft der EAA?

Der European Accessibility Act gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU entwerfen, herstellen, vertreiben und bereitstellen. Im Einzelnen betrifft er: 

  • Hersteller – sind verantwortlich für die Barrierefreiheit der von ihnen entworfenen und hergestellten Produkte 

  • Importeure die relevante Produkte auf den EU-Markt bringen 

  • Vertreiber – bieten diese Produkte auf dem Markt an oder machen sie verfügbar 

  • Dienstleister – die digitale Dienste direkt für Verbraucher anbieten 

Ausnahme:

Kleinstunternehmen – Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind von den dienstleistungsbezogenen Verpflichtungen des EAA ausgenommen. Sie können jedoch indirekt betroffen sein (z. B. beim Verkauf über größere Plattformen oder an öffentliche Einrichtungen) und werden aufgefordert, freiwillig bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit anzuwenden.

Der EAA gilt für eine Vielzahl von Branchen. Unternehmen, die die folgenden Arten von digitalen Produkten oder Dienstleistungen anbieten, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich:

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops

  • Online-Banking und Finanzdienstleistungen

  • Telekommunikations- und Internetdienstleister

  • E-Books und E-Reading-Software

  • Apps für die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen

  • Audiovisuelle Medien und Streaming-Dienste

  • Verbraucherorientierte Software und Betriebssysteme

  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Kioske

Wie unterstützt Eye-Able® mich bei der Erfüllung des EAA?

Eye-Able® hilft Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung des EAA durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen auf Plattform-Basis. Die Softwarelösungen von Eye-Able® verbessern die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzer und Nutzerinnen durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549

Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit Sie die Anforderungen des EAA schnell und effektiv erfüllen können. So verwandeln Sie die gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance

Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able® als Plattform Ihre langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für Ihre Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen Vertrauen, erreichen mehr Menschen und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge. Eye-Able® ist für Sie da.

Den EAA in wenigen Minuten verstehen

Was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft und warum es wichtig ist, erfahren Sie in unserem kurzen Erklärvideo.

Eye-Able® hilft Ihnen auf dem Weg zur Gesetzeskonformität

Kontinuierliche Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.