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Ist digitale Barrierefreiheit ein Muss? Unbedingt! Ab 2025 wird die Barrierefreiheit digitaler Inhalte gesetzlich vorgeschrieben sein – nämlich durch Die Europäisches Zugänglichkeitsgesetz (EAA) Das deutsche Gesetz zur Umsetzung des EAA ist das sogenannte „Unverstärkungsgesetz“ (BFSG).
In unserer dynamischen, digitalisierten Welt ist digitale Barrierefreiheit jedoch weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist der Schlüssel zu Erfolg, echter Inklusion und Chancengleichheit für alle! Wir von Eye-Able® setzen uns mit Leidenschaft dafür ein, digitale Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen hat. Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten und Zahlen zur EAA und zu BFSG in einem Artikel zusammengefasst!
Was genau bedeutet die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit für Sie? Und was müssen Sie bis 2025 über die EAA und BFSG wissen? Keine Sorge! Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und zeigen Ihnen, worauf es wirklich ankommt.
Im Wesentlichen bedeutet digitale Barrierefreiheit, digitale Inhalte, Websites und Anwendungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können. Es geht nicht nur um technische Anpassungen, sondern um die Schaffung einer inklusiven digitalen Umgebung. Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) Sie gelten als Goldstandard für digitale Barrierefreiheit. Sie bieten umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und sind international anerkannt.
1. Wahrnehmbar
Alle Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie für alle Nutzer verständlich sind. Dies umfasst
o Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte (z. B. Bilder, Videos)
o Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
o Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte.
2. Bedienbar
Benutzeroberflächen müssen für alle Benutzer nutzbar sein:
Die Navigation sollte klar und einheitlich sein.
Alle Funktionen sollten über die Tastatur zugänglich sein.
o Interaktive Elemente sollten klar beschriftet sein.
3. Verständlich
Informationen und Benutzeroberfläche müssen verständlich sein:
o Verwenden Sie eine klare, einfache Sprache.
o Schreiben Sie Anweisungen und Fehlermeldungen in verständlicher Weise.
4. Robust
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Technologien (z. B. Bildschirmleseprogrammen) interpretiert werden können:
o Verwenden Sie Standard-HTML- und ARIA-Tags
o Sicherstellen, dass neue Technologien und Assistenztechnologien problemlos funktionieren.
Mit der Verabschiedung des Europäischen Accessibility Act (EAA) wird es ab 2025 für Unternehmen in Europa verpflichtend, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Inhalte.
Dies sind die wichtigsten Richtlinien der EAA:
Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen Alle von Unternehmen bereitgestellten digitalen Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Transparente Berichterstattung Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Barrierefreiheit umsetzen und kontinuierlich verbessern.
Kundenfeedback Regelmäßiges Feedback von Nutzern mit Behinderungen ist erforderlich, um Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Erklärung zur Barrierefreiheit Eine Zugänglichkeitserklärung ist ein Dokument, das Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, darzulegen, inwieweit ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Wussten Sie? Wir bieten Ihnen außerdem ein Tool, mit dem Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung in nur wenigen Minuten erstellen können. Schauen Sie doch mal auf unserer Website vorbei. Damit haben Sie eine Sorge weniger!
Die EAA richtet sich an ein breites Spektrum von Organisationen und Unternehmen. Die Richtlinien sind eindeutig:
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro sind zur Einhaltung verpflichtet. (Die Bestimmungen können je nach Land variieren.)
Öffentliche Einrichtungen Und Organisationen Die von den EU-Richtlinien erfassten Unternehmen müssen auch die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote gewährleisten.
Unternehmen, die die Anforderungen der EAA und der BFSG nicht einhalten, riskieren erhebliche Geldstrafen von bis zu 100.000 € Diese finanziellen Folgen können nicht nur die Finanzen des Unternehmens stark belasten, sondern auch dessen Ruf nachhaltig schädigen. In manchen Fällen wird die Website des Unternehmens sogar offline genommen. Darüber hinaus können Betroffene oder Aufsichtsbehörden rechtliche Schritte einleiten, was weitere Kosten und organisatorische Probleme nach sich zieht.
Neben den rechtlichen Vorteilen bietet die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit auch viele wirtschaftliche und soziale Vorteile:
1. Erweiterung der Zielgruppe
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben weltweit etwa 1,3 Milliarden Menschen mit einer Form von Behinderung. Das sind 16 % der Weltbevölkerung, die ohne digitale Barrierefreiheit Schwierigkeiten haben könnten, Ihre Inhalte zu verstehen! Indem Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, können Sie Ihre Reichweite vergrößern und neue Kunden gewinnen.
2. Verbesserung der Benutzererfahrung
Barrierefreie Websites und Anwendungen sind in der Regel benutzerfreundlicher. Intuitive Navigation, klare Strukturen und verständliche Inhalte verbessern das Nutzererlebnis und steigern die Kundenzufriedenheit. Ein positives Nutzererlebnis führt zu höherer Kundenbindung und wiederholten Besuchen.
3. Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit
Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, heben sich von der Konkurrenz ab. Ein positiver Ruf und ein starkes Markenimage stärken das Kundenvertrauen und die Markentreue. Kunden kaufen eher bei Unternehmen, die sozial verantwortlich handeln und Inklusion fördern.
4. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Angesichts der bevorstehenden Einführung des EAA und des BFSG müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch proaktive Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen können Sie Ihr Unternehmen vor potenziellen Strafen und rechtlichen Problemen schützen.
1. Inventar der digitalen Angebote
Der erste Schritt zu digitaler Barrierefreiheit ist eine gründliche Analyse Ihrer bestehenden digitalen Inhalte und Dienste. Stellen Sie sich folgende Fragen:
Sind unsere Websites und Anwendungen bereits barrierefrei zugänglich?
Welchen Barrieren begegnen unsere Nutzer mit Behinderungen?
Tools wie unsere Eye-Able®-Audit Das Tool hilft Ihnen, Ihren aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu ermitteln und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung zu identifizieren. Es bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über bestehende Barrieren und zeigt auf, wo Anpassungen erforderlich sind.
2. Die WCAG-Richtlinien umsetzen
Die Einhaltung der WCAG-Richtlinien ist unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Hier einige Beispiele für konkrete Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
Barrierefreie Inhalte gestalten:
o Verwenden Sie Alternativtexte für Bilder, um deren Inhalt für Benutzer von Bildschirmleseprogrammen verständlich zu machen.
o Stellen Sie sicher, dass alle Multimedia-Inhalte untertitelt und mit Untertiteln für Hörgeschädigte versehen sind.
Navigation verbessern:
Überprüfen Sie die Navigation Ihrer Website auf Benutzerfreundlichkeit und Konsistenz.
o Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen auch über die Tastatur zugänglich sind.
Für Verständlichkeit sorgen:
o Verwenden Sie in Ihren Inhalten eine klare und einfache Sprache.
o Fehlermeldungen und Anweisungen sollten so formuliert sein, dass sie jeder verstehen kann.
3. Schulung und Sensibilisierung
Eine inklusive Kultur beginnt mit dem Bewusstsein aller Mitarbeiter. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
Regelmäßige Schulungen anbieten : Bieten Sie Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit an, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Bedeutung der Barrierefreiheit verstehen und sie in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen.
Übrigens bieten wir bei Eye-Able® auch Schulungen und Workshops zur digitalen Barrierefreiheit an, die von Menschen mit Behinderungen geleitet werden!
Ressourcen bereitstellen : Bereitstellung von Informationsmaterialien und Ressourcen zur Förderung
Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit.
4. Kontinuierliche Verbesserung und Feedback
Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
Bitten Sie um regelmäßiges Feedback : Befragen Sie Nutzer* mit Behinderungen nach ihren Erfahrungen und
Sammeln Sie Feedback zu bestehenden Hindernissen. Sie können Umfragen und Einzelinterviews nutzen, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen.
Aktualisieren und anpassen Basierend auf Feedback sollten Sie Ihre digitalen Inhalte und Services regelmäßig überprüfen und anpassen. Achten Sie auf die häufigsten Probleme und priorisieren Sie deren Behebung.
Assistive Technologien wie Eye-Able® Assist Unterstützung leisten, um die Benutzererfahrung zu optimieren und zusätzliche Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu implementieren.
Digitale Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, von dem alle profitieren sollten. Die EAA und die BFSG bieten einen klaren Rahmen, doch letztendlich liegt es an den Unternehmen, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen und eine inklusive digitale Welt zu schaffen. Dies muss jedoch kein Nachteil sein, sondern kann auch viele Vorteile mit sich bringen – für Sie und Ihre Nutzer.
Wir von Eye-Able® möchten Sie auf diesem Weg begleiten. Lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt für alle zugänglich machen! Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihre digitale Infrastruktur barrierefrei gestalten können.
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