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Die Zugänglichkeitserklärung ist das Dokument, das öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, veröffentlichen müssen, um den Grad der Zugänglichkeit ihrer Websites und Apps zu erklären.
Dieses Dokument ist gemäß den Bestimmungen des Stanca-Gesetzes (Gesetz 4/2004) obligatorisch.
Der Antrag muss ausschließlich über das Online-Formular auf der Website der Agentur für Digitales Italien (AgID) ausgefüllt werden.
Es ist ein unverzichtbares Instrument, da es dazu beiträgt, eine Kultur der Inklusion und digitalen Zugänglichkeit im öffentlichen Sektor zu fördern.
Die Zugänglichkeitserklärung bietet einen Überblick über den Grad der Konformität einer Website oder App mit den Zugänglichkeitskriterien. Sie muss Folgendes angeben:
• die bestehenden Zugangsbarrieren
• die Korrekturmaßnahmen, die zur Beseitigung dieser Hindernisse ergriffen wurden
• die Kontaktmöglichkeiten, über die Nutzer Feedback oder Kommentare senden können
• der Verweis auf den Digitalen Ombudsmann
All diese Elemente ermöglichen es den Nutzern zu erkennen, ob eine Website oder eine App tatsächlich barrierefrei ist.
Es gibt ein wichtiges Datum, das man sich merken sollte: 23. September Die
Bis zu diesem Datum jedes Jahr muss die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht oder aktualisiert werden. Wer ist dazu verpflichtet?
Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Konzessionsnehmer öffentlicher Dienstleistungen.
Es ist außerdem verpflichtend für private Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten, die denen des öffentlichen Sektors gleichwertig sind: Banken, Versicherungsgesellschaften, Transportunternehmen und private Gesundheitsdienstleister.
Eine jährliche Aktualisierung ist erforderlich, und es kann auch notwendig sein, die Erklärung zu aktualisieren. vor 23. September, falls wesentliche Änderungen oder Aktualisierungen an der Website oder der App vorgenommen werden.
Die Zugänglichkeitserklärung muss ausschließlich über das Online-Formular auf der AgID-Website ausgefüllt werden. Die wichtigsten Schritte sind:
• Zugriff auf das AgID-Portal
• Auswahl der Organisation oder des Antrags, der als … deklariert werden soll
• Ausfüllen der erforderlichen Felder
• Veröffentlichung des Links auf der institutionellen Website
Doch vor der Veröffentlichung der Erklärung ist ein wichtiger Schritt erforderlich: das Zusammentragen aller Informationen, die zur Vervollständigung der Erklärung benötigt werden!
Hier kommt der Analyseprozess ins Spiel: die technische und inhaltliche Prüfung.
Der technische Prüfung prüft, wie barrierefrei die Website, App oder das digitale Dokument aus struktureller Sicht ist. Unter anderem wird Folgendes geprüft:
• Farbkontrast
• Alternativtext für Bilder
• Bedienung der Website oder App über Tastatur und Bildschirmlesegeräte
• korrekte Verwendung des Codes
• Linkbeschriftungen und Linkverhalten
Der Inhaltsprüfung prüft in erster Linie die Qualität der schriftlichen Inhalte:
• Textqualität
• Klarheit, Lesbarkeit und Konsistenz
• Vorhandensein von Untertiteln oder Transkripten in Videos oder anderen Multimedia-Materialien
• Linkbeschriftungen und Linkverhalten
Diese Analysen beschreiben den Stand der Einhaltung der Vorschriften vor der Fertigstellung der Zugänglichkeitserklärung.
Sie sind unerlässlich für die Definition der notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren durch einen Prozess namens Sanierung — die Gesamtheit der technischen Maßnahmen, die zur Behebung der identifizierten Probleme erforderlich sind.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss in der Fußzeile der Website oder in einem dafür vorgesehenen Abschnitt veröffentlicht werden.
AgID ist die für die Überprüfung seiner Präsenz und der Qualität seiner Inhalte zuständige Behörde.
Nutzer können Berichte über die in der Erklärung angegebenen Kontaktdaten einreichen.
Bei Verstößen können administrative Sanktionen verhängt und der Digitalombudsmann benachrichtigt werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Veröffentlichung der Erklärung nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch ein Bekenntnis zur Inklusion aller Nutzer darstellt.
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, beziehen sich aber auf unterschiedliche Dokumente.
Am 28. Juni 2025 Europäisches Zugänglichkeitsgesetz traten in Kraft.
Diese europäische Richtlinie verpflichtet private Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für den europäischen Markt herstellen oder anbieten, die Kriterien für Barrierefreiheit einzuhalten.
Zu den Verpflichtungen gehört die Pflicht zur Veröffentlichung eines Konformitätserklärung , was der im Stanca Act geforderten Zugänglichkeitserklärung sehr ähnlich ist.
Im Wesentlichen sind ihre Ziele und Zwecke gleich, aber die für die jeweilige Veröffentlichung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind unterschiedlich.
Im Gegensatz zur Zugänglichkeitserklärung kann die Konformitätserklärung unabhängig erstellt werden und muss nicht mithilfe des AgID-Formulars ausgefüllt werden.
Zusamenfassend: Beide Dokumente geben Auskunft über den Grad der Zugänglichkeit digitaler Dienste, wobei die Zugänglichkeitserklärung für öffentliche Einrichtungen gilt, während die Konformitätserklärung für private Unternehmen gilt.
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