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Die Barrierefreiheitserklärung ist das Dokument, das öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Anbieter öffentlicher Dienstleistungen veröffentlichen müssen, um den Grad der Barrierefreiheit ihrer Websites und Apps anzugeben.
Dieses Dokument ist verpflichtend, wie es das italienische Gesetz „Legge Stanca“ (Gesetz 4/2004) vorsieht.
Es muss ausschließlich über das Online-Formular erstellt werden, das auf der Website der italienischen Agentur für digitale Technologien (AgID) verfügbar ist.
Sie ist ein wesentliches Instrument, da sie dazu beiträgt, die Kultur der digitalen Inklusion und Barrierefreiheit auch im öffentlichen Sektor zu fördern.
Die Barrierefreiheitserklärung ist eine Momentaufnahme des Konformitätsstatus einer Website oder App in Bezug auf die Barrierefreiheitskriterien. Sie muss Folgendes angeben:
• bestehende Barrieren
• welche Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden, um diese Barrieren abzubauen
• Kontaktinformationen, über die Nutzer Feedback oder Kommentare senden können
• den Hinweis auf den Difensore Civico Digitale (Digitalen Bürgerbeauftragten)
Alle diese Elemente ermöglichen es den Nutzern zu verstehen, ob eine Website oder App wirklich zugänglich ist.
Ein wichtiges Datum ist im Kalender zu notieren: der 23. September.
Bis zu diesem Tag muss die Barrierefreiheitserklärung jedes Jahr veröffentlicht oder aktualisiert werden. Wer ist dazu verpflichtet?
Öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Konzessionäre öffentlicher Dienste.
Die Verpflichtung gilt auch für private Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, die denen des öffentlichen Sektors entsprechen: Banken, Versicherungen, Transportunternehmen und private Gesundheitsdienstleister.
Eine jährliche Aktualisierung ist verpflichtend und kann auch vor dem 23. September erforderlich sein, wenn wesentliche Änderungen an der Website oder App vorgenommen werden.
Die Barrierefreiheitserklärung wird ausschließlich über das Online-Formular auf der AgID-Website erstellt. Die grundlegenden Schritte sind:
• Zugang zum AgID-Portal
• Auswahl der Organisation oder Anwendung, die erklärt werden soll
• Ausfüllen der Pflichtfelder
• Veröffentlichung des Links auf der institutionellen Website
Doch vor der Veröffentlichung muss ein wesentlicher Schritt erfolgen: alle notwendigen Informationen sammeln!
Hier beginnt der Analyseprozess: der technische und inhaltliche Audit.
Der technische Audit überprüft, wie barrierefrei die Website, App oder das digitale Dokument strukturell ist. Unter anderem werden geprüft:
• Farbkontraste
• Alternativtexte für Bilder
• Bedienbarkeit der Website oder App über Tastatur und Screenreader
• korrekte Nutzung des Codes
• Beschriftung und Funktion von Links
Der inhaltliche Audit konzentriert sich vor allem auf die Prüfung der Texte:
• Textqualität
• Klarheit, Lesbarkeit und Konsistenz
• Vorhandensein von Untertiteln oder Transkriptionen in Videos oder anderen Multimedia-Inhalten
• Beschriftung und Funktion von Links
Diese Analysen beschreiben den Konformitätsstatus, bevor die Barrierefreiheitserklärung ausgefüllt wird.
Sie sind wichtig, um die Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren festzulegen – ein Prozess, der als Remediation bezeichnet wird, also die Gesamtheit der technischen Eingriffe zur Behebung der festgestellten Probleme.
Die Barrierefreiheitserklärung muss im Footer der Website oder in einem eigenen Bereich veröffentlicht werden.
Die AgID ist die Stelle, die das Vorhandensein und die Qualität der Inhalte überprüft.
Nutzer können Meldungen über die in der Erklärung angegebenen Kontakte einreichen.
Bei Verstößen sind Verwaltungssanktionen und Meldungen an den Digitalen Bürgerbeauftragten vorgesehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Veröffentlichung der Erklärung nicht nur eine Pflicht ist, sondern ein Engagement für Inklusion gegenüber allen Nutzern.
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen jedoch unterschiedliche Dokumente.
Am 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act in Kraft getreten.
Diese europäische Richtlinie verpflichtet private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für den europäischen Markt anbieten, die Barrierefreiheitskriterien einzuhalten.
Zu den Pflichten gehört auch die Veröffentlichung der Konformitätserklärung, die der Barrierefreiheitserklärung nach dem Legge Stanca sehr ähnlich ist.
Im Wesentlichen verfolgen beide Dokumente die gleichen Ziele, aber unterschiedliche Akteure sind verpflichtet, jeweils eines von beiden zu veröffentlichen.
Im Gegensatz zur Barrierefreiheitserklärung kann die Konformitätserklärung frei erstellt werden und muss nicht über das AgID-Formular erfolgen.
Kurz gesagt: Beide dienen dazu, den Grad der Barrierefreiheit digitaler Dienste mitzuteilen, aber die Barrierefreiheitserklärung betrifft öffentliche Stellen, die Konformitätserklärung hingegen private Unternehmen.
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